Testamentsvollstreckung
mit Weitsicht und Sensibilität
Als Ihre Steuerberater beraten wir Sie auch bei Ihren ganz privaten Angelegenheiten.
Dazu gehört für uns die Testamentsvollstreckung. Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann die Erblasserin oder der Erblasser durch das Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen. Über die Frage, welche Aufgaben der Testamentsvollstrecker hat, entscheiden allein die Erblasser.
Die Testamentsvollstreckung muss von den Erblassern in ihrem letzten Willen angeordnet werden. Sie benennen auch die Person des Testamentsvollstreckers. Dieser ist einerseits Willensvertreter der Erblasser und andererseits Treuhänder der Erben – daher führt er ein sehr wichtiges Amt aus, das höchste Seriosität, Verlässlichkeit und Kompetenz voraussetzt.
Wir übernehmen die gesamte Testamentsvollstreckung.
Unser Partner Marcus Wiemann ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). In dieser Funktion ist er enger Vertrauter der Erblasser und der Erben und begleitet diese mit der nötigen Weitsicht, Sensibilität und unter Einhaltung sämtlicher standesrechtlicher Vorgaben. Sein fundiertes Wissen in der Steuerberatung hilft ihm, im Rahmen der Testamentsvollstreckung jederzeit sinnvolle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten vorschlagen zu können.